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Sperrfristverkürzung

Verkürzen Sie Ihre Sperrfrist um 3 Monate - als Einzelmaßnahme.

Die Zeit der Sperre hängt davon ab, ob Ihnen der Führerschein entzogen wurde, weil Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluß oder ähnlichem gefahren sind.

Die Sperrfrist ist dafür da, dass Sie etwas tun!

Wenn Sie dieses Tun nachweisen können - in Form eines Kurses zur Sperrfristverkürzung - werden Ihre Bemühungen mit einer Sperrfristverkürzung von bis zu 3 Monaten honoriert.

 

Ich biete diese anerkannte Maßnahme in Form von Einzelgesprächen an.

In Abhängigkeit von Promillezahl und Situation besteht die Maßnahme aus einem Vorgespräch und mindestens 3 Einzelsitzungen innerhalb von mindestens 14 Tagen.

 

Voraussetzungen:

  • ein rechtskräftiger Gerichtsentscheid (Strafbefehl oder Urteil)
  • keine wiederholte Auffälligkeit mit Alkohol im Verkehr in den letzten 10 Jahren (bei Ordnungswidrigkeiten mit 0,5-1,09‰ nicht innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • keine weiteren schwerwiegenden Strafrechtsdelikte
  • nicht zu viele Punkte in Flensburg
  • Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Natürlich kann auf eigenes Risiko schon vorher mit der Schulungsmaßnahme begonnen werden.
  • bei mehr als 1,6 Promille wird eine positive MPU benötigt.

Mit der Teilnahmebescheinigung und einem formlosen Schreiben kann direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft (die ersehen Sie aus dem Strafbefehl/Urteil) die Sperrfristverkürzung beantragt und bis zu 3 Monate früher wieder Auto gefahren werden.

 

Die Vorteile im Vergleich zu einem Gruppenkurs:

  • keine Wartezeit bis zum Start des nächsten Kurses
  • individuelle Terminvereinbarung
  • kein Terminverschiebungsrisiko, wenn wegen zu geringer Teilnehmerzahl eine Gruppe nicht zustande kommt, wie es bei Gruppenkursen oft der Fall ist
  • vertrauliche Einzel-Beratungen, dadurch höchst mögliche Individualität.

 

Interessiert? Einzelheiten erahren Sie weiter unten auf dieser Seiten oder nehmen Sie einfach Kontakt auf, ich berate und helfe gern!

 

Rahmenbedingungen und weitere Erläuterungen

 

Sie sind mit unter 1,6 Promille aufgefallen:

  • In einem Vorgespräch und 3 bis 5 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen.
  • Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer wird die Stundenzahl.
  • Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen.
  • Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage.
  • Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

 

Sie sind mit unter 1,6 bis 1,99 Promille aufgefallen:

  • In einem Vorgespräch und 6 bis 9 Einzelsitzungen (Dauer 90 Minuten) werden wir uns intensiv mit den Themen Alkohol, Alkohol und Straßenverkehr und wie vermeidet man eine erneute Trunkenheitsfahrt auseinander setzen.
  • Die tatsächliche Anzahl der Einzelsitzungen ist abhängig von Ihren Deutschkenntnissen, Ihrer aktiven Mitarbeit sowie von Ihrem Lernfortschritt. Je mehr und intensiver Sie auch zwischen den Sitzungen mitarbeiten, umso geringer ist die Stundenzahl.
  • Sie müssen an allen Sitzungen aktiv und ohne Einfluss von Alkohol und/oder Drogen teilnehmen.
  • Der Zeitraum zwischen erster und letzter Sitzung beträgt mindestens 14 Tage.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung muss der Führerscheinstelle eine positive MPU vorliegen (sonst bekommen Sie keine).
  • Zur Erteilung einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

Genaueres zum Verfahren finden Sie unter VwV Nachschulung.

 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen und bekommen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle. Sie dient dazu, die Teilnahmevoraussetzungen (Ersttäter, keine weiteren erheblichen Straftaten, Punktestand) zu überprüfen und festzustellen, dass keine Bedenken gegen die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestehen.
  • Die Führerscheinstelle braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen ab Antragstellung, bis Sie die Bescheinigung erhalten.
  • Wenn Sie mit 1,6 Promille oder mehr aufgefallen sind, müssen Sie für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung eine positive MPU vorlegen.
  • Ab 2 Promille bekommen Sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr.
  • Eine Teilnahmebescheinigung kann grundsätzlich erst bei Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden.

Verkehrspsychologische Praxis erreichbar unter:

Rufen Sie einfach an

0721 / 20 87 811

oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Adresse der verkehrspsychologischen Praxis

Verkehrspsychologische Praxis  Yvette Orlowski

Schützenstraße 55
76137 Karlsruhe

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