- Alle, die 8 oder mehr Punkte gesammelt haben.
- Personenbeförderer, z.B. Taxi – Fahrer mit 2 und mehr Punkten.
- Alle, die durch eine Alkoholfahrt mit einem Fahrzeug (z.B. Fahrrad, Auto, Mofa, Traktor) mit mehr als 1,6 Promille im öffentlichen Straßenverkehr auffällig geworden
sind.
- Alle, die in den letzten 10 Jahren durch zwei Alkoholfahrten nicht nur über, sondern auch unter 1,6 Promille auffällig geworden sind.
- Alle, die das Kraftfahrzeug als “Werkzeug” bei Straftaten z.B. Diebstählen eingesetzt haben.
- Alle, die mit einer bestimmten Menge Rauschmittel (nicht Alkohol) auffällig geworden sind.
- Allen, bei denen die Führerscheinbehörde eine MPU anordnet, profitieren von einer MPU-Vorbereitung!