https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-3c2415-neuerteilung-fahrerlaubnis-trunkenheitsfahrt-mpu-gutachten/
Seit dem 01.05.2014 gibt es das neue Punktesystem, mit dem eine Änderung der Möglichkeit zum Punkteabbau einher ging.
Die verkehrspsychologische Beratung, mit der Sie bisherige freiwillig 2 Punkte abbauen konnten, gibt es dann nicht mehr! Wenn Sie aber nach dem neuen Punktesystem unter 6 Punkte haben, können sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Somit wiegt 1 Punkt schwer, denn ab 6 Punkten auf dem Konto, kann man keine Punkte mehr abbauen!
Denken Sie also rechtzeitig über einen Punkteabbau nach!
Dafür gibt es jetzt das neue Fahreignungsseminar. Es besteht aus 2 Teilen:
Nur wer beides besucht, baut 1 Punkt ab.
Genaueres und Ausführliches zum neuen Punktesystem und Punkteabbau finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrunktur.
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